Die WeiMarK als Souvenir oder Mitbringsel von Ihrem Weimarbesuch.

Mitnehmen war tabu:
Die Mark der DDR
Es ist gerade mal 33 Jahre her, da hieß das in Weimar als Zahlungsmittel vorgesehene Geld ebenfalls Mark (nicht etwa Marx) und es war strengstens untersagt, diese über die Landesgrenze zu transportieren. "Devisenschmuggel" nannte es die DDR Gesetzgebung.
Heute ist auch dieser Wahnsinn lange vorbei. Sie können WeiMark behalten, haben, und mitnehmen wohin sie wollen. Es ist nämlich einer der Unterschiede zwischen Staats (bzw. Zentralbank-) Geld und freiem Regionalgeld, dass die Noten nicht etwa Eigentum eines anderen sind, und Sie nur durch verzinstes Leihen zu einem momentanen Besitzer des Geldes werden, im Endeffekt aber mehr zurückgeben müssen als Sie je bekommen haben. Die Weimark ist kein künstlicher Eigenwert, sondern wie es die Vernunft gebietet lediglich ein Werttauschmittel, und wie die Arbeit die sie dafür geleistet haben oder das Produkt das sie dafür kaufen, ist auch die Zwischenstufe absolut Ihres.
Aus unserer Sicht ist also der Besitzer der WeiMarK-Note immer auch der Eigentümer, und das mit dem "Verborgen" müssen Sie dann bitte unter sich regeln.